Berufsprüfung
Mit der Berufsprüfung wird die Ausbildung zur Geomatiktechnikerin / zum Geomatiktechniker abgeschlossen. In der Projektarbeit werden die erlangten Kompetenzen angewendet und ein spezifisches Thema vertieft.
Rechtliche Grundlagen für die Berufsprüfung bilden die Prüfungsordnung und die Wegleitung. Folgend einige Auszüge und Ergänzungen:
Voraussetzungen zur Berufsprüfung
Berufserfahrung
Die Zulassung zur Berufsprüfung als Geomatiktechnikerin / Geomatiktechniker mit eidgenössischem Fachausweis setzt folgende Punkte voraus:
- Entweder man besitzt ein Fähigkeitszeugnis als Geomatikerin oder Geomatiker EFZ und kann mind. 4 Jahre Berufserfahrung (mit einem Arbeitspensum von mind. 80%) und davon mind. 2 Jahre Berufspraxis im Bereich Geomatik vorweisen.
- Oder man ist im Besitz eines Fähigkeitsausweises einer anderen technischen beruflichen Grundbildung oder eines gleichwertigen Ausweises und weist 4 Jahre Praxis (im Bereich Geomatik) mit einem Arbeitspensum von mind. 80% auf.
Module
- Die Ausbildung ist modular aufgebaut und besteht aus 5 Basismodulen und ca. 10 Wahlmodulen.
- Es besteht die Möglichkeit, sich nach Abschluss der Basismodule in ein Spezialgebiet zu vertiefen.
- Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung müssen 5 Basismodule sowie 5 Wahlmodule erfolgreich abgeschlossen sein.
- Die QSK kann Zusatzausbildungen aus anderen Bereichen in einer Gleichwertigkeitsprüfung anerkennen.
- Der Besuch des entsprechenden Kurses ist für den Modulabschluss keine Voraussetzung, er wird aber empfohlen.
Weitere detaillierte Informationen zur Ausbildung und zu den Modulabschlüssen gibt’s unter geo-education.ch.
Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
- der vorgängig erstellten Projektarbeit
- der Präsentation der Projektarbeit
- der Befragung
Jeder Abschlussprüfung werden 2 Expertinnen / Experten zugewiesen, welche die Projektarbeit begleiten. Sie nehmen die mündliche Prüfung ab und benoten die Abschlussarbeit.
Projektarbeit
Mit der Projektarbeit besteht die Gelegenheit, sich in einem Spezialgebiet zu vertiefen und sich eingehend mit konkreten, praktischen Aufgabenstellungen aus dem Berufsalltag einer Geomatiktechnikerin, eines Geomatiktechnikers zu befassen. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Thema und die Arbeit werden vom Kandidaten, von der Kandidatin vorgeschlagen.
- Die Arbeit soll möglichst praxisorientiert sein und ein Arbeitsaufwand von ca. 80-100 Stunden umfassen.
- Die konkrete Aufgabenstellung wird von den Expertinnen / Experten präzisiert.
- In der Projektarbeit werden die Kompetenzen unter Beweis gestellt, ein Projekt in der Grössenordnung von 100 Stunden selbständig zu entwerfen, zu planen und durchzuführen.
- Die Expertinnen / Experten begleiten die Kandidatin, den Kandidaten während dem Erstellen der Arbeit und nehmen auch die Präsentation und die mündliche Befragung ab.
Präsentation der Projektarbeit
- Am Prüfungstag stehen 30 min. Zeit zur Verfügung, die Projektarbeit den Expertinnen / Experten und einem Mitglied der QSK vorzustellen.
- Während der Präsentation wird im Wesentlichen auf die erreichten Resultate, aber auch auf die Lösungsfindung und persönlichen Erkenntnisse eingegangen.
In Analogie zur Praxis stellt die Präsentation der Projektarbeit eine Präsentation vor der Geschäftsleitung oder vor einem Kunden dar.
Befragung
Im Anschluss an die Präsentation werden in einer mündlichen Befragung von 30 min. einzelne Aspekte der Arbeit erörtert, das technische Wissen im Spezialgebiet und des gesamten Geomatikbereichs geprüft.
Prüfungstermine
Ist die Mindestanzahl von 5 Kandidaten / Kandidatinnen erreicht, werden die Prüfungen zwei Mal jährlich im Frühling und Herbst (oder minimal alle 2 Jahre) durchgeführt.
Die nächsten Sessionen sind wie folgt geplant:
Session 2025-1
30.08.2024 | Anmeldeschluss |
29.11.2024 | Bewilligung |
03.01.2025 | Kick-off/Projektstart |
28.02.2025 | Abgabe schriftliche Arbeit |
02.04./03.04.2025 | Mündliche Prüfung |
Session 2025-2
28.02.2025 | Anmeldeschluss |
30.05.2025 | Bewilligung |
04.07.2025 | Kick-off/Projektstart |
29.08.2025 | Abgabe schriftliche Arbeit |
01.10./02.10.2025 | Mündliche Prüfung |
Session 2026-1
29.08.2025 | Anmeldeschluss |
28.11.2025 | Bewilligung |
02.01.2026 | Kick-off/Projektstart |
27.02.2026 | Abgabe schriftliche Arbeit |
01.04./02.04.2026 | Mündliche Prüfung |
Session 2026-2
27.02.2026 | Anmeldeschluss |
29.05.2026 | Bewilligung |
03.07.2026 | Kick-off/Projektstart |
28.08.2026 | Abgabe schriftliche Arbeit |
30.09./01.10.2026 | Mündliche Prüfung |
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 2'080.00. Darin enthalten sind die Gebühren für das Diplom und sämtliche Aufwendungen der Experten und der QSK. Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Abschlussprüfung gehen zu Lasten der Kandidierenden.
Die Prüfungsgebühr wird nach der Anmeldung in Rechnung gestellt. Die Prüfungsgebühren werden bei Nichtbestehen der Prüfung oder Rücktritt vor der Prüfung, aus einem nicht entschuldbaren Grund, nicht zurückerstattet.
Der Bund subventioniert die Abschlussprüfung direkt, was bei der festgelegten Prüfungsgebühr berücksichtigt ist. Angaben zur Subjektfinanzierung der Ausbildungsmodule können folgendem Link entnommen werden: Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten (admin.ch)
Zwingende Unterlagen für die Prüfungsanmeldung
Projektantrag für die Projektarbeit
Mit der Anmeldung zur Prüfung reichen die Kandidaten / Kandidatinnen einen Projektantrag ein. Dieser enthält das Projektkonzept, nach welchem der Kandidat oder die Kandidatin vorgehen möchte. Neben der Ausgangslage und der Projektidee sind die wichtigsten Meilensteine, das grobe Vorgehen und die erwarteten Resultate zu beschreiben. Dabei ist wichtig, dass die Arbeit thematisch und räumlich eindeutig abgegrenzt wird und klar ersichtlich ist, was in der Arbeit vorgesehen ist und was nicht.