Die Überbetrieblichen Kurse stellen die dritte Säule in der Ausbildung zum Geomatiker/in dar. Sie dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten und ergänzen die Bildung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule.
Die Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan (Teil D) bilden die gesetzlichen Grundlagen der Überbetrieblichen Kurse.
Während der vierjährigen Ausbildung werden drei Überbetriebliche Kurse mit einer Dauer von jeweils 5 Tagen pro Kurs durchgeführt. Zu diesem Zweck setzt der Trägerverein eine Aufsichtskommission sowie eine Kurskommission ein, welche für die Organisation, die Durchführung und für die Qualitätssicherung verantwortlich sind.